Rechtssatz RS0134576
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134576
Entscheidungsdatum
23.10.2023
Rechtssatz
§ 91 Abs 2 EheG umfasst auch den aus ehelichem Vermögen finanzierten Erwerb von - nicht der bloßen Wertanlage dienenden - Anteilen an einer unternehmerisch tätigen Gesellschaft durch einen Ehegatten.Paragraph 91, Absatz 2, EheG umfasst auch den aus ehelichem Vermögen finanzierten Erwerb von - nicht der bloßen Wertanlage dienenden - Anteilen an einer unternehmerisch tätigen Gesellschaft durch einen Ehegatten.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 113/23h
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 23.10.2023 1 Ob 113/23h
Dabei ist zu differenzieren, inwieweit die aufgewendeten Mittel aus unselbständigen Einkommen oder aus den Unternehmensgewinnen aus der Gesellschaftsbeteiligung stammen. (T1)
Für allfällige Vorteile, die einem Ehegatten aus einer kreditfinanzierten Unternehmensbeteiligung des anderen Ehegatten entstehen, ist der unternehmerisch tätige Ehegatte behauptungs- und beweispflichtig. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134576
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2023
Dokumentnummer
JJR_20231023_OGH0002_0010OB00113_23H0000_000