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Rechtssatz RS0134576

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0134576

Geschäftszahl

1Ob113/23h

Entscheidungsdatum

23.10.2023

Rechtssatz

Paragraph 91, Absatz 2, EheG umfasst auch den aus ehelichem Vermögen finanzierten Erwerb von - nicht der bloßen Wertanlage dienenden - Anteilen an einer unternehmerisch tätigen Gesellschaft durch einen Ehegatten.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 113/23h
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 23.10.2023 1 Ob 113/23h
    Dabei ist zu differenzieren, inwieweit die aufgewendeten Mittel aus unselbständigen Einkommen oder aus den Unternehmensgewinnen aus der Gesellschaftsbeteiligung stammen. (T1)
    Für allfällige Vorteile, die einem Ehegatten aus einer kreditfinanzierten Unternehmensbeteiligung des anderen Ehegatten entstehen, ist der unternehmerisch tätige Ehegatte behauptungs- und beweispflichtig. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134576

Im RIS seit

19.12.2023

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2023

Dokumentnummer

JJR_20231023_OGH0002_0010OB00113_23H0000_000