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Rechtssatz RS0134584

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0134584

Geschäftszahl

8ObA56/23b

Entscheidungsdatum

19.10.2023

Norm

VBG §24 Abs9
NÖ GVBG §26 Abs10

Rechtssatz

Die Verständigungspflicht dient dem Schutz des Vertragsbediensteten, der dadurch die Chance haben soll, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um den Dienst vor Ablauf der Jahresfrist wieder antreten zu können, oder zumindest eine vertragliche Verlängerung des Dienstverhältnisses bis zu seiner Gesundung zu erwirken.

Entscheidungstexte

  • 8 ObA 56/23b
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 19.10.2023 8 ObA 56/23b
    Eine Verständigung vom Dienstende, in der die Jahresfrist unrichtig berechnet wurde und der Vertragsbedienstete von der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses überrascht wird, erfüllt diese Warnfunktion nicht. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134584

Im RIS seit

19.12.2023

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2023

Dokumentnummer

JJR_20231019_OGH0002_008OBA00056_23B0000_000