Rechtssatz RS0134588
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134588
Entscheidungsdatum
17.10.2023
Rechtssatz
Ein Nachteil kann insbesondere auch darin liegen, dass die betroffene Person sich die finanziellen Ressourcen nimmt, um auch langfristig im Rahmen ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten ihre Lebensverhältnisse nach ihren Wünschen und Vorstellungen gestalten zu können.
Anmerkung
vgl hierzu 1 Ob 237/14f
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134588
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2023
Dokumentnummer
JJR_20231017_OGH0002_0040OB00180_23H0000_000