Rechtssatz RS0134610
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134610
Entscheidungsdatum
23.11.2023
Rechtssatz
Die in einem Kaufvertrag zwischen einem Bauträger und einem Verbraucher vereinbarte Verpflichtung zur Durchführung eines Schiedsgutachterverfahrens zur Feststellung von Mängeln schränkt die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers iSd § 9 Abs 1 KSchG unzulässig ein.Die in einem Kaufvertrag zwischen einem Bauträger und einem Verbraucher vereinbarte Verpflichtung zur Durchführung eines Schiedsgutachterverfahrens zur Feststellung von Mängeln schränkt die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers iSd Paragraph 9, Absatz eins, KSchG unzulässig ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134610
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2024
Dokumentnummer
JJR_20231123_OGH0002_0050OB00167_23D0000_000