Rechtssatz RS0134640
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134640
Entscheidungsdatum
22.05.2023
Rechtssatz
Bei Verfahrenshilfeanträgen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind jedenfalls die Gesellschafter die wirtschaftlich Beteiligten im Sinn des § 63 Abs 2 ZPO.Bei Verfahrenshilfeanträgen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind jedenfalls die Gesellschafter die wirtschaftlich Beteiligten im Sinn des Paragraph 63, Absatz 2, ZPO.
Entscheidungstexte
- 18 OCg 1/23f
Entscheidungstext OGH 22.05.2023 18 OCg 1/23f
Eine allfällige Weigerung der wirtschaftlichen Beteiligten, ihre Verhältnisse offen zu legen, fällt allein in die Sphäre der Antragstellerin. (T1)
Hier: Mangels Behauptungen zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen der wirtschaftlich Beteiligten oder Anbot anderer Bescheinigungsmittel dazu, offenlassend, ob, in welcher Form und unter welchen Umständen solche alternativen Nachweise der Voraussetzungen für die Gewährung der Verfahrenshilfe zulässig wären. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134640
Zuletzt aktualisiert am
21.02.2024
Dokumentnummer
JJR_20230522_OGH0002_018OCG00001_23F0000_000