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Rechtssatz RS0134640×

Rechtssatz RS0134640

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0134640

Geschäftszahl

18OCg1/23f

Entscheidungsdatum

22.05.2023

Rechtssatz

Bei Verfahrenshilfeanträgen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind jedenfalls die Gesellschafter die wirtschaftlich Beteiligten im Sinn des Paragraph 63, Absatz 2, ZPO.

Entscheidungstexte

  • 18 OCg 1/23f
    Entscheidungstext OGH 22.05.2023 18 OCg 1/23f
    Eine allfällige Weigerung der wirtschaftlichen Beteiligten, ihre Verhältnisse offen zu legen, fällt allein in die Sphäre der Antragstellerin. (T1)
    Hier: Mangels Behauptungen zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen der wirtschaftlich Beteiligten oder Anbot anderer Bescheinigungsmittel dazu, offenlassend, ob, in welcher Form und unter welchen Umständen solche alternativen Nachweise der Voraussetzungen für die Gewährung der Verfahrenshilfe zulässig wären. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134640

Im RIS seit

21.02.2024

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2024

Dokumentnummer

JJR_20230522_OGH0002_018OCG00001_23F0000_000