Rechtssatz RS0134669
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134669
Entscheidungsdatum
11.01.2024
Norm
Krnt MSG §5 Abs1
Krnt MSG §48 Abs1a
Krnt MSG §11 Abs1
Rechtssatz
Hat die betroffene Person einen vertraglichen Anspruch gegen ihren Enkel, den dieser im Gegenzug für die Übertragung einer Liegenschaft mit Wohnhaus eingegangen ist, und wird dieser Anspruch letztlich auch erfüllt, so ist ihr Bedarf ausreichend durch Leistungen Dritter im Sinn von § 5 Abs 1 K-MSG gedeckt.Hat die betroffene Person einen vertraglichen Anspruch gegen ihren Enkel, den dieser im Gegenzug für die Übertragung einer Liegenschaft mit Wohnhaus eingegangen ist, und wird dieser Anspruch letztlich auch erfüllt, so ist ihr Bedarf ausreichend durch Leistungen Dritter im Sinn von Paragraph 5, Absatz eins, K-MSG gedeckt.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 10/23p
Entscheidungstext OGH 11.01.2024 8 Ob 10/23p
Der Umstand, dass der verpflichtete Enkel sich die Mittel zur Erfüllung seiner Vertragspflicht von einem Dritten beschafft, den er um Übernahme der Kosten bittet, ändert daran nichts. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134669
Zuletzt aktualisiert am
01.03.2024
Dokumentnummer
JJR_20240111_OGH0002_0080OB00010_23P0000_001