Rechtssatz RS0134682
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134682
Entscheidungsdatum
23.01.2024
Rechtssatz
Werden eheliche Mittel verwendet, um bei einer in die Ehe eingebrachten Liegenschaft die Löschung von Dienstbarkeiten herbeizuführen, ist eine dadurch bewirkte Werterhöhung der Liegenschaft bei der Aufteilung zu berücksichtigen.
Anmerkung
Vgl 1 Ob 233/20a
Entscheidungstexte
- 1 Ob 183/23b
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 23.01.2024 1 Ob 183/23b
Eine Wertsteigerung ist nicht von vornherein ausgeschlossen, wenn neben den gelöschten Lasten noch ein weiteres Wohnrecht einverleibt ist. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134682
Zuletzt aktualisiert am
14.03.2024
Dokumentnummer
JJR_20240123_OGH0002_0010OB00183_23B0000_000