Rechtssatz RS0134690
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134690
Entscheidungsdatum
24.06.2025
Rechtssatz
Die Unzulässigkeit der Ersitzung des Eigentums an Teilen eines im Grenzkataster enthaltenen Grundstücks nach § 50 VermG steht der Ersitzung einer bloßen Dienstbarkeit nicht entgegen.Die Unzulässigkeit der Ersitzung des Eigentums an Teilen eines im Grenzkataster enthaltenen Grundstücks nach Paragraph 50, VermG steht der Ersitzung einer bloßen Dienstbarkeit nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134690
Zuletzt aktualisiert am
24.10.2025
Dokumentnummer
JJR_20240226_OGH0002_0050OB00102_23W0000_000