Rechtssatz RS0134696
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134696
Entscheidungsdatum
21.11.2023
Norm
EUGVVO 2012 Art25
EWG-RL 93/13/EWG - missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen 31993L0013 Allg
Rechtssatz
Die Zulässigkeit von Gerichtsstandsklauseln richtet sich in Übereinstimmung mit der EuGH-Judikatur nicht mehr nur nach Art 25 EuGVVO 2012, sondern unterliegt auch einer Missbrauchskontrolle nach dem Maßstab der Klausel-RL einschließlich der nationalen Umsetzungsvorschriften des Prorogationsstaats.Die Zulässigkeit von Gerichtsstandsklauseln richtet sich in Übereinstimmung mit der EuGH-Judikatur nicht mehr nur nach Artikel 25, EuGVVO 2012, sondern unterliegt auch einer Missbrauchskontrolle nach dem Maßstab der Klausel-RL einschließlich der nationalen Umsetzungsvorschriften des Prorogationsstaats.
Schlagworte
Gerichtsstandsvereinbarung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134696
Zuletzt aktualisiert am
22.03.2024
Dokumentnummer
JJR_20231121_OGH0002_0040OB00222_22H0000_005