Rechtssatz RS0134737
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134737
Entscheidungsdatum
21.02.2024
Rechtssatz
Bei der Prüfung des Verbots einer Einlagenrückgewähr im Zusammenhang mit einer Darlehensgewährung zum Zweck des (mittelbaren) Erwerbs eigener Aktien im Kontext eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells ist kein "Fremdvergleich" mit außenstehenden Dritten anzustellen. Vielmehr ist im Sinn einer Gesamtbetrachtung die betriebliche Rechtfertigung der Unterstützungsleistung zu beurteilen, auch wenn die Gesellschaft eine derartige Leistung im Verhältnis zu einem Dritten, der bei ihr nicht beschäftigt ist, nicht erbringen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134737
Zuletzt aktualisiert am
23.04.2024
Dokumentnummer
JJR_20240221_OGH0002_0060OB00042_23D0000_001