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Rechtssatz RS0134737

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0134737

Geschäftszahl

6Ob42/23d

Entscheidungsdatum

21.02.2024

Rechtssatz

Bei der Prüfung des Verbots einer Einlagenrückgewähr im Zusammenhang mit einer Darlehensgewährung zum Zweck des (mittelbaren) Erwerbs eigener Aktien im Kontext eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells ist kein "Fremdvergleich" mit außenstehenden Dritten anzustellen. Vielmehr ist im Sinn einer Gesamtbetrachtung die betriebliche Rechtfertigung der Unterstützungsleistung zu beurteilen, auch wenn die Gesellschaft eine derartige Leistung im Verhältnis zu einem Dritten, der bei ihr nicht beschäftigt ist, nicht erbringen würde.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 42/23d
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 21.02.2024 6 Ob 42/23d

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134737

Im RIS seit

23.04.2024

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2024

Dokumentnummer

JJR_20240221_OGH0002_0060OB00042_23D0000_001