Rechtssatz RS0134783
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134783
Entscheidungsdatum
24.04.2024
Rechtssatz
Bei einer vorzeitigen Auflösung eines Bestandverhältnisses nach § 23 IO tritt der Schaden bereits durch die Umwandlung des Leistungsanspruchs in einen Differenzanspruch auf Ersatz des Nichterfüllungsschadens ein.Bei einer vorzeitigen Auflösung eines Bestandverhältnisses nach Paragraph 23, IO tritt der Schaden bereits durch die Umwandlung des Leistungsanspruchs in einen Differenzanspruch auf Ersatz des Nichterfüllungsschadens ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134783
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2024
Dokumentnummer
JJR_20240424_OGH0002_0090OB00070_23V0000_001