Rechtssatz RS0134877
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134877
Entscheidungsdatum
26.06.2024
Rechtssatz
Die Klärung des strittigen Erlöschens einer im Insolvenzverfahren festgestellten Forderung hat in einem streitigen besonderen Feststellungsverfahren analog § 110 IO zu erfolgen, wofür vom Erstgericht eine Frist zu setzen ist.Die Klärung des strittigen Erlöschens einer im Insolvenzverfahren festgestellten Forderung hat in einem streitigen besonderen Feststellungsverfahren analog Paragraph 110, IO zu erfolgen, wofür vom Erstgericht eine Frist zu setzen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134877
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2024
Dokumentnummer
JJR_20240626_OGH0002_0080OB00099_23A0000_000