Rechtssatz RS0134915
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134915
Entscheidungsdatum
19.09.2024
Rechtssatz
Der Verweis in § 19 Abs 3 PTSG bezieht sich nicht auf die in § 17 Abs 1a PTSG namentlich genannten Unternehmen, sondern auf Rechtsnachfolger dieser Unternehmen oder auf durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus einer der Gesellschaften hervorgegangenen Unternehmen.Der Verweis in Paragraph 19, Absatz 3, PTSG bezieht sich nicht auf die in Paragraph 17, Absatz eins a, PTSG namentlich genannten Unternehmen, sondern auf Rechtsnachfolger dieser Unternehmen oder auf durch Maßnahmen der Umgründung im Rahmen des bestehenden Gesellschaftsrechts aus einer der Gesellschaften hervorgegangenen Unternehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134915
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2024
Dokumentnummer
JJR_20240919_OGH0002_009OBA00036_24W0000_000