Rechtssatz RS0134921
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134921
Entscheidungsdatum
22.10.2024
Rechtssatz
Bloße Beeinträchtigungen des seelischen Wohlbefindens durch Produktfehler iSd PHG wie etwa Unbehagen, Unlustgefühle und Verärgerung, die nicht als schwerwiegende Eingriffe in die psychische Sphäre qualifiziert werden können, keinen eigenen Krankheitswert haben und auch nicht aus einer Körperverletzung resultieren, begründen keinen Schmerzengeldanspruch.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134921
Zuletzt aktualisiert am
05.11.2024
Dokumentnummer
JJR_20241022_OGH0002_0040OB00109_24V0000_000