Rechtssatz RS0134947
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0134947
Entscheidungsdatum
22.10.2024
Rechtssatz
Der Eigentümer einer Liegenschaft, auf der ein in Österreich unter einer bestimmten Bezeichnung bekanntes Gebäude steht, kann allein aufgrund seiner Eigentümerstellung anderen Personen nicht gestützt auf § 43 ABGB die Nutzung von Domains untersagen, welche die Bezeichnung des Gebäudes enthalten.Der Eigentümer einer Liegenschaft, auf der ein in Österreich unter einer bestimmten Bezeichnung bekanntes Gebäude steht, kann allein aufgrund seiner Eigentümerstellung anderen Personen nicht gestützt auf Paragraph 43, ABGB die Nutzung von Domains untersagen, welche die Bezeichnung des Gebäudes enthalten.
Schlagworte
Gebäudenamensrecht, Namensrecht, bekanntes Gebäude
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134947
Zuletzt aktualisiert am
26.11.2024
Dokumentnummer
JJR_20241022_OGH0002_0040OB00077_24P0000_000