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Rechtssatz RS0135289

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0135289

Geschäftszahl

4Ob189/24h

Entscheidungsdatum

21.01.2025

Norm

PRG §10 Abs2
RL (EU) 2015/2302 - Pauschalreiserichtlinie Art12 Abs2

Rechtssatz

Der Verbraucher kann von einer Pauschalreise nach Paragraph 10, Absatz 2, PRG zurücktreten, wenn ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsreisender im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vernünftigerweise annehmen könne, dass diese Umstände die Durchführung seiner Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort wahrscheinlich erheblich beeinträchtigen würden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 189/24h
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 21.01.2025 4 Ob 189/24h
    Unter Bezugnahme auf EuGH C-584/22, Kiwi Tours Rz 32 zu Art 12 Abs 2 der Pauschalreise-RL. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135289

Im RIS seit

19.02.2025

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2025

Dokumentnummer

JJR_20250121_OGH0002_0040OB00189_24H0000_000