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Rechtssatz RS0135290

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0135290

Geschäftszahl

4Ob189/24h

Entscheidungsdatum

21.01.2025

Rechtssatz

Ob und ab welchem Zeitpunkt die Umstände am Reiseort ein Rücktrittsrecht der Reisenden nach Paragraph 10, Absatz 2, PRG rechtfertigen, ist eine klassische Einzelfallbeurteilung. Sie hängt insbesondere auch stark davon ab, welche unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich zu beeinträchtigen drohen. Je längerfristig mit Folgen der besonderen Ereignisse offenkundig zu rechnen ist, desto früher ist auch ein Rücktritt möglich.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 189/24h
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 21.01.2025 4 Ob 189/24h
    Hier Behauptung des Reiseveranstalters untersagt, dass ein Rücktritt wegen der COVID-19-Pandemie erst 7 Tage vor dem geplanten Reiseantritt möglich sei. (T1)
    vgl RS0111962 zur Rechtslage vor dem PRG. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135290

Im RIS seit

19.02.2025

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2025

Dokumentnummer

JJR_20250121_OGH0002_0040OB00189_24H0000_001