Rechtssatz RS0135334
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0135334
Entscheidungsdatum
26.02.2025
Rechtssatz
Die Bewilligung der Hilfsexekution im Rahmen des Forderungsexekutionsverfahrens erfordert einen (detaillierten) Antrag des Betreibenden, der allerdings erst dann gestellt werden kann, wenn der Verpflichtete seine Mitwirkungspflicht verletzt hat. Für eine gerichtliche Aufforderung ohne gleichzeitige exekutive Maßnahmen an den Verpflichteten, Auskünfte zu erteilen und Urkunden herauszugeben, fehlt eine gesetzliche Grundlage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135334
Zuletzt aktualisiert am
31.03.2025
Dokumentnummer
JJR_20250226_OGH0002_0030OB00024_25P0000_000