Rechtssatz RS0135341
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0135341
Entscheidungsdatum
06.03.2025
Rechtssatz
Auch der Abschluss eines Bestandvertrags über einen Teil eines Nachbargrundstücks kann eine Verwaltungsmaßnahme sein, wenn er im Gemeinschaftsinteresse erfolgt, einen ausreichenden Bezug zur Nutzung, Erhaltung oder Verbesserung der gemeinschaftlichen Liegenschaft aufweist und in die dingliche Rechtsposition einzelner Wohnungseigentümer dadurch nicht eingegriffen wird. Der Eigentümergemeinschaft kommt insoweit Rechtsfähigkeit zu, sodass eine solche Maßnahme wirksamer Gegenstand ihrer Beschlussfassung sein kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135341
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2025
Dokumentnummer
JJR_20250306_OGH0002_0050OB00219_24B0000_000