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Rechtssatz RS0135341×

Rechtssatz RS0135341

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0135341

Geschäftszahl

5Ob219/24b

Entscheidungsdatum

06.03.2025

Rechtssatz

Auch der Abschluss eines Bestandvertrags über einen Teil eines Nachbargrundstücks kann eine Verwaltungsmaßnahme sein, wenn er im Gemeinschaftsinteresse erfolgt, einen ausreichenden Bezug zur Nutzung, Erhaltung oder Verbesserung der gemeinschaftlichen Liegenschaft aufweist und in die dingliche Rechtsposition einzelner Wohnungseigentümer dadurch nicht eingegriffen wird. Der Eigentümergemeinschaft kommt insoweit Rechtsfähigkeit zu, sodass eine solche Maßnahme wirksamer Gegenstand ihrer Beschlussfassung sein kann.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 219/24b
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 06.03.2025 5 Ob 219/24b

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135341

Im RIS seit

15.04.2025

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2025

Dokumentnummer

JJR_20250306_OGH0002_0050OB00219_24B0000_000