Rechtssatz RS0135342
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0135342
Entscheidungsdatum
18.03.2025
Rechtssatz
Eine teleologische Reduktion des § 33 Abs 1 Satz 2 MRG, sodass die verspätete Mieterkündigung nur dann zum nächsten möglichen Termin wirksam wird, wenn dies tatsächlich im Interesse des Mieters liegt, ist nicht angezeigt.Eine teleologische Reduktion des Paragraph 33, Absatz eins, Satz 2 MRG, sodass die verspätete Mieterkündigung nur dann zum nächsten möglichen Termin wirksam wird, wenn dies tatsächlich im Interesse des Mieters liegt, ist nicht angezeigt.
Schlagworte
Miete, Kündigung, Analogie, teleologische Reduktion
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135342
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2025
Dokumentnummer
JJR_20250318_OGH0002_0040OB00001_25P0000_000