Rechtssatz RS0135381
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0135381
Entscheidungsdatum
30.04.2025
Rechtssatz
Betrug ist im Fall unmittelbarer Täterschaft (§ 12 erster Fall StGB) versucht, sobald der Täter ein Täuschungsverhalten auszuführen beginnt, das einen anderen in einen entsprechenden Irrtum führen und dadurch zu einer schädigenden Vermögensverfügung veranlassen soll.Betrug ist im Fall unmittelbarer Täterschaft (Paragraph 12, erster Fall StGB) versucht, sobald der Täter ein Täuschungsverhalten auszuführen beginnt, das einen anderen in einen entsprechenden Irrtum führen und dadurch zu einer schädigenden Vermögensverfügung veranlassen soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135381
Zuletzt aktualisiert am
20.05.2025
Dokumentnummer
JJR_20250430_OGH0002_0130OS00023_25V0000_000