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Rechtssatz RS0135397

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0135397

Geschäftszahl

3Ob15/25i

Entscheidungsdatum

16.04.2025

Norm

Warenkauf-RL Art13
AEUV Lissabon Art267

Rechtssatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Artikel 267, AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist Artikel 13, Absatz 4, Litera c, der Richtlinie 2019/771/EU über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs dahin auszulegen, dass ein Mangel, der die Sicherheit der Ware beeinträchtigt (hier: Ölverlust eines Kraftfahrzeugs, der im Ergebnis die Gefahr eines Motorschadens nach sich zieht), auch ohne Vorliegen sonstiger Voraussetzungen, wie etwa eines besonders verpönten Verhaltens des Verkäufers (zB Arglist), derart schwerwiegend ist, dass eine sofortige Preisminderung oder Aufhebung des Kaufvertrags gerechtfertigt ist?

Für den Fall der Bejahung von Frage 1:

2. Gilt dies auch dann, wenn der Mangel mit verhältnismäßig geringem finanziellen Aufwand behoben werden könnte?

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 15/25i
    Entscheidungstext OGH 16.04.2025 3 Ob 15/25i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135397

Im RIS seit

10.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2025

Dokumentnummer

JJR_20250416_OGH0002_0030OB00015_25I0000_000