Rechtssatz RS0135420
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0135420
Entscheidungsdatum
22.05.2025
Rechtssatz
Seit der MarkenrechtsNov 1999 kann das Recht an einer österreichischen Marke auch ohne das Unternehmen, in dem es verwendet wurde, frei übertragen werden. Eine solche Leerübertragung setzt ein schuldrechtliches Grundgeschäft und eine dingliche Verfügung voraus, die Eintragung im Markenregister ist nur deklarativ.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135420
Zuletzt aktualisiert am
08.07.2025
Dokumentnummer
JJR_20250522_OGH0002_0040OB00199_24D0000_000