Rechtssatz RS0135431
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0135431
Entscheidungsdatum
26.05.2025
Rechtssatz
Ein Schiedsgericht ist bei der Zuständigkeitsprüfung auch dann nicht an die Klagebehauptungen gebunden, wenn diese sowohl zuständigkeitsbegründend als auch Anspruchsvoraussetzung sind. Vielmehr kann es bei Gegenbehauptungen des Beklagten seine Zuständigkeit beweisfest prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135431
Zuletzt aktualisiert am
11.07.2025
Dokumentnummer
JJR_20250526_OGH0002_018OCG00004_24Y0000_001