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Rechtssatz RS0135440×

Rechtssatz RS0135440

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0135440

Geschäftszahl

4Ob132/24a

Entscheidungsdatum

24.06.2025

Rechtssatz

Anders als bei einer Verletzung von Markenrechten ist es für eine Verletzung des Zurverfügungstellungsrechts nach Paragraph 18 a, UrhG nicht erforderlich, dass ein Lichtbild oder Werk in eine Website eingebettet wurde, die sich (zumindest auch) an inländische Nutzer richtet, sodass eine nicht bloß unerhebliche Auswirkung auf den inländischen Markt vorliegt oder zumindest realistischer Weise zu erwarten ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 132/24a
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 24.06.2025 4 Ob 132/24a
    Hier: unbefugte Verwendung eines Lichtbilds auf einer Website mit Top-Level-Domain "nl" in niederländischer Sprache (T1)

Schlagworte

Territorialitätsgrundsatz, commercial effect

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135440

Im RIS seit

21.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2025

Dokumentnummer

JJR_20250624_OGH0002_0040OB00132_24A0000_000