Rechtssatz RS0135459
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0135459
Entscheidungsdatum
04.06.2025
Rechtssatz
Hat die GmbH nur einen Gesellschafter, erfolgt die Beschlussfassung durch Entschließung des alleinigen Gesellschafters.
Entscheidungstexte
- 6 Ob 111/24b
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 04.06.2025 6 Ob 111/24b
Auch in diesem Fall ist die Anfertigung einer Niederschrift nach § 40 Abs 1 GmbHG kein Wirksamkeiterfordernis der Entschließung. Es genügt daher der Wille des Alleingesellschafters. Dies jedenfalls dann, wenn er sich nicht als bloßes Internum darstellt. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135459
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2025
Dokumentnummer
JJR_20250604_OGH0002_0060OB00111_24B0000_000