Rechtssatz RS0135501
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0135501
Geschäftszahl
15Os28/25v (15Os29/25s)
Entscheidungsdatum
16.07.2025
Rechtssatz
Wird die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgezogen, bevor der Oberste Gerichtshof über die Beschwerde gegen die Zurückweisung dieser Nichtigkeitsbeschwerde durch das Erstgericht entschieden hat, entfällt der Bezugspunkt der Zulässigkeitsentscheidung, weshalb die Beschwerde mangels Beschwerdeinteresses zurückzuweisen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135501
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2025
Dokumentnummer
JJR_20250716_OGH0002_0150OS00028_25V0000_000