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Rechtssatz RS0135502

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0135502

Geschäftszahl

15Os28/25v (15Os29/25s)

Entscheidungsdatum

16.07.2025

Rechtssatz

Solange der Oberste Gerichtshof (wegen einer Beschwerde gegen einen erstgerichtlichen Beschluss auf Zurückweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde gemäß Paragraph 285 a, Ziffer eins, StPO) mit einer Entscheidung über die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsbeschwerde befasst ist, ist diese nicht auch als iSd Paragraph 290, Absatz eins, zweiter Satz erster Fall StPO „ergriffen“ anzusehen.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 28/25v
    Entscheidungstext OGH 16.07.2025 15 Os 28/25v
    Folglich kommt amtswegige Wahrnehmung allfälliger Urteilsfehler „aus Anlass“ der ursprünglich erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde nicht mehr in Betracht. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135502

Im RIS seit

24.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

24.09.2025

Dokumentnummer

JJR_20250716_OGH0002_0150OS00028_25V0000_001