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Rechtssatz RS0135541

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0135541

Geschäftszahl

2Ob38/25i

Entscheidungsdatum

29.07.2025

Rechtssatz

Kunstwerke, die nicht ohnehin als Werke der angewandten Kunst im Haushalt eine Gebrauchsfunktion erfüllten, können unter das Vorausvermächtnis nach Paragraph 745, Absatz eins, ABGB fallen, wenn sie durch Aufhängen oder Aufstellen zur Dekoration der Ehewohnung dienten. Das gilt aber nicht, wenn im Einzelfall die Funktion als Wertanlage oder als Bestandteil einer Kunstsammlung so deutlich in den Vordergrund trat, dass die Dekorationsfunktion nur mehr ganz untergeordnete Bedeutung hatte.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 38/25i
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 29.07.2025 2 Ob 38/25i

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135541

Im RIS seit

02.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2025

Dokumentnummer

JJR_20250729_OGH0002_0020OB00038_25I0000_000