Rechtssatz RS0142726
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0142726
Entscheidungsdatum
16.12.2025
Rechtssatz
Die freie Werknutzung nach § 42 Abs 4 iVm Abs 1 UrhG – also die Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht der Urheber (Art 2 lit a InfoRL) für einzelne von natürlichen Personen zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare gewerbliche Zwecke hergestellte Vervielfältigungsstücke – umfasst auch das Abspeichern urheberrechtlich geschützter Inhalte in einer Cloud.Die freie Werknutzung nach Paragraph 42, Absatz 4, in Verbindung mit Absatz eins, UrhG – also die Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht der Urheber (Artikel 2, Litera a, InfoRL) für einzelne von natürlichen Personen zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare gewerbliche Zwecke hergestellte Vervielfältigungsstücke – umfasst auch das Abspeichern urheberrechtlich geschützter Inhalte in einer Cloud.
Schlagworte
Cloud, Cloud-Speicher, Speichermedienvergütung, SMV, Vervielfältigung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0142726
Zuletzt aktualisiert am
03.02.2026
Dokumentnummer
JJR_20251216_OGH0002_0040OB00015_25X0000_001