Rechtssatz RS0142742
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0142742
Entscheidungsdatum
18.11.2025
Rechtssatz
Die Ausgleichszulage kann einem Familienangehörigen, der seinen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, weil ihm im Sinn des Art 2 Z 2 lit d Unionsbürger-RL von einem Wanderarbeitnehmer (Art 7 Abs 1 lit a Unionsbürger-RL) Unterhalt gewährt wird, nicht mit der Begründung verwehrt werden, der Familienangehörige würde aufgrund der Ausgleichszulage keinen Unterhalt mehr vom Wanderarbeitnehmer erhalten, weil dies die dem Wanderarbeitnehmer zuerkannte Gleichbehandlung beeinträchtigen würde.Die Ausgleichszulage kann einem Familienangehörigen, der seinen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, weil ihm im Sinn des Artikel 2, Ziffer 2, Litera d, Unionsbürger-RL von einem Wanderarbeitnehmer (Artikel 7, Absatz eins, Litera a, Unionsbürger-RL) Unterhalt gewährt wird, nicht mit der Begründung verwehrt werden, der Familienangehörige würde aufgrund der Ausgleichszulage keinen Unterhalt mehr vom Wanderarbeitnehmer erhalten, weil dies die dem Wanderarbeitnehmer zuerkannte Gleichbehandlung beeinträchtigen würde.
Schlagworte
Ausgleichszulage, Wanderarbeitnehmer, Unionsbürger, Gleichbehandlung, Aufenthalt
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0142742
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2026
Dokumentnummer
JJR_20251118_OGH0002_010OBS00083_25S0000_000