Rechtssatz RS0142773
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0142773
Entscheidungsdatum
18.12.2025
Rechtssatz
Das an einer Liegenschaft begründete Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung der Löschung aufgrund eines allseitigen Verzichts der Wohnungseigentümer zwar formell beendet. Wird aber zugleich die Neubegründung von Wohnungseigentum vereinbart (und verbüchert), liegt keine erstmalige Begründung von Wohnungseigentum vor, sodass dieser Vorgang die Frist des § 5 Abs 2 WEG 2002 nicht (neuerlich) auslöst.Das an einer Liegenschaft begründete Wohnungseigentum wird durch die Einverleibung der Löschung aufgrund eines allseitigen Verzichts der Wohnungseigentümer zwar formell beendet. Wird aber zugleich die Neubegründung von Wohnungseigentum vereinbart (und verbüchert), liegt keine erstmalige Begründung von Wohnungseigentum vor, sodass dieser Vorgang die Frist des Paragraph 5, Absatz 2, WEG 2002 nicht (neuerlich) auslöst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0142773
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2026
Dokumentnummer
JJR_20251218_OGH0002_0050OB00133_25G0000_000