Rechtssatz RS0142775
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0142775
Entscheidungsdatum
26.11.2025
Rechtssatz
Erklärt der im Gesellschafterbeschluss auf Erhöhung des Stammkapitals namentlich genannte und von den Gesellschaftern allein zur Übernahme zugelassene Dritte in seiner Übernahmserklärung neben der Übernahme der Anteile nicht auch den Beitritt zur Gesellschaft, liegt kein wirksamer Übernahmsvertrag vor. Aus einem unwirksamen Übernahmsvertrag können (schon mangels Entstehung) Rechte auf originären Erwerb eines Geschäftsanteils an der Gesellschaft nicht auf einen anderen übertragen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0142775
Zuletzt aktualisiert am
05.03.2026
Dokumentnummer
JJR_20251126_OGH0002_0060OB00141_25S0000_000