Rechtssatz RS0143677
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0143677
Entscheidungsdatum
19.11.2025
Rechtssatz
Der Versicherer ist nach § 178g Abs 1 VersVG nicht verpflichtet, den klagebefugten Institutionen neben der Änderung der Prämie oder des Versicherungsschutzes auch die Vertragsgrundlagen mitzuteilen. Dazu ist der Versicherer gemäß § 178h Abs 1 VersVG nur über Verlangen einer klagebefugten Stelle verpflichtet.Der Versicherer ist nach Paragraph 178 g, Absatz eins, VersVG nicht verpflichtet, den klagebefugten Institutionen neben der Änderung der Prämie oder des Versicherungsschutzes auch die Vertragsgrundlagen mitzuteilen. Dazu ist der Versicherer gemäß Paragraph 178 h, Absatz eins, VersVG nur über Verlangen einer klagebefugten Stelle verpflichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0143677
Zuletzt aktualisiert am
28.04.2026
Dokumentnummer
JJR_20251119_OGH0002_0070OB00142_25W0000_000