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Rechtssatz RS0143688

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0143688

Geschäftszahl

18ONc1/26f

Entscheidungsdatum

07.04.2026

Rechtssatz

Eine Einschränkung des Antrags auf Kosten ist auch bei einem Antrag auf Schiedsrichterbestellung im Außerstreitverfahren zulässig. Für den Kostenzuspruch ist darauf abzustellen, ob der Grund für die Einschränkung einem Obsiegen oder Submittieren gleichkommt. Von einem Obsiegen ist auszugehen, wenn der Anspruch während des Verfahrens aufgrund eines Umstands untergeht, der nicht der Sphäre des Anspruchsberechtigten zugeordnet werden kann, insbesondere die Erledigung in der Hauptsache durch eine Disposition des Gegners, beispielsweise Erfüllung.

Entscheidungstexte

  • 18 ONc 1/26f
    Entscheidungstext OGH 07.04.2026 18 ONc 1/26f
    So bereits 18 ONc 3/18p [Pkt 2.2] (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143688

Im RIS seit

04.05.2026

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2026

Dokumentnummer

JJR_20260407_OGH0002_018ONC00001_26F0000_000