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Rechtssatz RS0143724

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0143724

Geschäftszahl

2Ob115/25p

Entscheidungsdatum

26.03.2026

Rechtssatz

Die Privatstiftung als Geschenknehmerin hat nach Paragraph 786, Fall 3 ABGB im Hinblick auf die ihr vom Erblasser gemachten Vermögenswidmungen (Paragraph 781, Absatz 2, Ziffer 4, ABGB) alle zur Ermittlung des Werts des gewidmeten oder sonst unentgeltlich zugewendeten Vermögens im Zeitpunkt des Vermögensopfers notwendigen Informationen zu erteilen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 115/25p
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.03.2026 2 Ob 115/25p
    Tritt das Vermögensopfer erst mit dem Tod des Erblassers ein, ist jedenfalls Auskunft über das Vermögen der Privatstiftung zu diesem Zeitpunkt zu geben. Weiters kann in diesem Fall auch die Auskunft über unentgeltliche Zuwendungen durch Dritte erforderlich sein. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143724

Im RIS seit

15.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2026

Dokumentnummer

JJR_20260326_OGH0002_0020OB00115_25P0000_000