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Rechtssatz RS0143740

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0143740

Geschäftszahl

6Ob61/26b; 6Ob52/26d

Entscheidungsdatum

26.05.2026

Rechtssatz

Für das mit Klage samt Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrags gestellte Klagebegehren nach Paragraph 549, ZPO gilt der in Paragraph 59 a, JN normierte Streitwert von 5.000 EUR auch für das weitere Verfahren. Bewertungen sind unbeachtlich. Bewertungsfragen können sich allenfalls hinsichtlich im ordentlichen Verfahren erfolgter Ausdehnungen oder Eventualbegehren stellen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 61/26b
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 26.05.2026 6 Ob 61/26b
    Und zwar auch dann, wenn der Antrag auf Erlassung eines Unterlassungsauftrags rechtskräftig abgewiesen wurde und keine Einwendungen zu erheben sind. (T1)
  • 6 Ob 52/26d
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 26.05.2026 6 Ob 52/26d

Schlagworte

Hass im Netz, Persönlichkeitsrechtsverletzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143740

Im RIS seit

25.06.2026

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2026

Dokumentnummer

JJR_20260526_OGH0002_0060OB00061_26B0000_000