Rechtssatz RS0143752
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0143752
Entscheidungsdatum
26.03.2026
Rechtssatz
„Inhaber des Unternehmens“ iSd § 18 UWG ist die natürliche oder juristische Person, die das Unternehmen kraft eigenen Rechts und im eigenen Namen betreibt.„Inhaber des Unternehmens“ iSd Paragraph 18, UWG ist die natürliche oder juristische Person, die das Unternehmen kraft eigenen Rechts und im eigenen Namen betreibt.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 76/25t
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.03.2026 4 Ob 76/25t
Das ist derjenige, in dessen Namen und Verantwortung das Unternehmen geführt wird, also der Unternehmensträger nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten. (T1)
Der Verstoß muss weiters „im Betrieb des Unternehmens“ begangen werden, dh der Täter muss als Glied der Organisation des Unternehmens gehandelt haben. (T2)
Dies entspricht dem Grundgedanken der fortgesetzten Haftung – trotz oder wegen – einer Auslagerung eigenen geschäftlichen Handelns auf Dritte. (T3)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143752
Zuletzt aktualisiert am
30.07.2026
Dokumentnummer
JJR_20260326_OGH0002_0040OB00076_25T0000_002