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Rechtssatz RS0143752×

Rechtssatz RS0143752

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0143752

Geschäftszahl

4Ob76/25t

Entscheidungsdatum

26.03.2026

Rechtssatz

„Inhaber des Unternehmens“ iSd Paragraph 18, UWG ist die natürliche oder juristische Person, die das Unternehmen kraft eigenen Rechts und im eigenen Namen betreibt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 76/25t
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.03.2026 4 Ob 76/25t
    Das ist derjenige, in dessen Namen und Verantwortung das Unternehmen geführt wird, also der Unternehmensträger nach zivilrechtlichen Gesichtspunkten. (T1)
    Der Verstoß muss weiters „im Betrieb des Unternehmens“ begangen werden, dh der Täter muss als Glied der Organisation des Unternehmens gehandelt haben. (T2)
    Dies entspricht dem Grundgedanken der fortgesetzten Haftung – trotz oder wegen – einer Auslagerung eigenen geschäftlichen Handelns auf Dritte. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143752

Im RIS seit

30.07.2026

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2026

Dokumentnummer

JJR_20260326_OGH0002_0040OB00076_25T0000_002