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Rechtssatz RS0143761

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0143761

Geschäftszahl

3Ob75/26i

Entscheidungsdatum

20.07.2026

Norm

AEUV Lissabon Art267
HUP 2007 Art4 Abs3
HUP 2007 Art3

Rechtssatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Artikel 267, AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Artikel 4, Absatz 3, in Verbindung mit Artikel 3, des Haager Protokolls vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (Haager Unterhaltsprotokoll 2007; HUP 2007) dahin auszulegen, dass im Fall eines Antrags einer berechtigten Person, mit dem diese im Aufenthaltsstaat des Unterhaltspflichtigen (hier beim österreichischen Gericht) die Erhöhung eines bereits von diesem Gericht nach dessen Recht festgesetzten Unterhaltsbeitrags sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft (ab Anrufung des Gerichts) begehrt, die lex fori im Aufenthaltsstaat des Unterhaltspflichtigen auch auf die im Zeitpunkt der Anrufung des (österreichischen) Gerichts bereits fälligen Unterhaltsbeiträge (für die Vergangenheit) anzuwenden ist oder ist die Anwendung der lex fori auf die erst künftig (ab Anrufung des österreichischen Gerichts) fälligen Unterhaltsbeiträge beschränkt?

Anmerkung

EuGH C-823/26

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 75/26i
    Entscheidungstext OGH 20.07.2026 3 Ob 75/26i
    EuGH C-823/26

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0143761

Im RIS seit

30.07.2026

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2026

Dokumentnummer

JJR_20260720_OGH0002_0030OB00075_26I0000_000