Rechtssatz RS0153187
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0153187
Entscheidungsdatum
30.06.2026
Rechtssatz
§ 9 Abs 9 FlexKapGG setzt die Grundsätze über das Entstehen und Erlöschen von Geschäftsanteilen um und sieht keine direkte Umwandlung von Unternehmenswert-Anteilen in Geschäftsanteile vor. Eine Umwandlung (in umgekehrter Richtung) von "regulären" Geschäftsanteilen einer bereits bestehenden FlexCo durch Satzungsänderung und/oder bloßen Umwandlungsbeschluss der Gesellschafter in Unternehmenswert-Anteile ist (ebenso) nicht zulässig.Paragraph 9, Absatz 9, FlexKapGG setzt die Grundsätze über das Entstehen und Erlöschen von Geschäftsanteilen um und sieht keine direkte Umwandlung von Unternehmenswert-Anteilen in Geschäftsanteile vor. Eine Umwandlung (in umgekehrter Richtung) von "regulären" Geschäftsanteilen einer bereits bestehenden FlexCo durch Satzungsänderung und/oder bloßen Umwandlungsbeschluss der Gesellschafter in Unternehmenswert-Anteile ist (ebenso) nicht zulässig.
Schlagworte
flexible Kapitalgesellschaft
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2026:RS0153187
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2026
Dokumentnummer
JJR_20260630_OGH0002_0060OB00180_25A0000_000