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Judikatur zu VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Festsetzung des Hundertsatzes der Verzugszinsen in der Zeit von Oktober 1994 bis Ende März 1995 gesetzwidrig war××

Zu Art. 1 VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Festsetzung des Hundertsatzes der Verzugszinsen in der Zeit von Oktober 1994 bis Ende März 1995 gesetzwidrig war sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung über die Festsetzung des Hundertsatzes der Verzugszinsen in der Zeit von Oktober 1994 bis Ende März 1995 gesetzwidrig war