Zu Art. 1 Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg