Zu Art. 1 Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Salzburg und an den LH der Steiermark sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Salzburg und an den LH der Steiermark