Rechtstracker.at
Judikatur zu Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Salzburg und an den LH von Tirol××

Zu Art. 1 Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Salzburg und an den LH von Tirol sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Salzburg und an den LH von Tirol