Zu Art. 1 Bestimmung des Trassenverlaufes der Verbindungsstrecke zwischen West-, Süd- und Donauländebahn („Lainzer Tunnel“) im Zuge der Hochleistungsstrecke Raum Wien–St. Pölten sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bestimmung des Trassenverlaufes der Verbindungsstrecke zwischen West-, Süd- und Donauländebahn („Lainzer Tunnel“) im Zuge der Hochleistungsstrecke Raum Wien–St. Pölten