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Judikatur zu Anerkennung der Anhänger des Buddhismus als Religionsgesellschaft××

Zu Art. 1 Anerkennung der Anhänger des Buddhismus als Religionsgesellschaft sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Anerkennung der Anhänger des Buddhismus als Religionsgesellschaft