Zu Art. 1 Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 50 Oberwarter Straße im Bereich der Gemeinde St. Johann in der Haide sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 50 Oberwarter Straße im Bereich der Gemeinde St. Johann in der Haide