Zu Art. 1 Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der S 16 Arlberg Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Klösterle am Arlberg sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der S 16 Arlberg Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Klösterle am Arlberg