Zu Art. 1 Auflassung der für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnitte der B 311 Pinzgauer Straße und der B 168 Mittersiller Straße im Bereich der Gemeinden Zell am See und Maishofen sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Auflassung der für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnitte der B 311 Pinzgauer Straße und der B 168 Mittersiller Straße im Bereich der Gemeinden Zell am See und Maishofen