Rechtstracker.at
Judikatur zu Bestimmung des Straßenverlaufes der S 35 Brucker Schnellstraße – Anschlussstelle „Röthelstein“ im Bereich der Gemeinde Röthelstein ××

Zu Art. 1 Bestimmung des Straßenverlaufes der S 35 Brucker Schnellstraße – Anschlussstelle „Röthelstein“ im Bereich der Gemeinde Röthelstein sind im Bestand keine Rechtssätze des OGH verzeichnet.
alle Rechtssätze zum Bestimmung des Straßenverlaufes der S 35 Brucker Schnellstraße – Anschlussstelle „Röthelstein“ im Bereich der Gemeinde Röthelstein